Der richtige Umgang mit dem "Gartenzähler"
Mit einem so genannten Gartenzähler, offiziell als Unterzähler bezeichnet, lassen sich Abwassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden, absetzen. Damit zahlt der Kunde des TAZ Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) für das über den Unterzähler entnommene Trinkwasser keine Abwassergebühren, sondern nur die Trinkwassergebühren.
Allerdings sind einige Dinge zu beachten, will man einen Unterzähler nutzen:
- Laut Abwassergebührensatzung des TAZ dürfen grundsätzlich nur jene Wassermengen abgesetzt werden, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation oder eine abflusslose Sammelgrube geleitet wurden.
- Eingebaut werden darf der geeichte Unterzähler ausschließlich durch eine im Installateur-Verzeichnis des TAZ aufgelistete Fachfirma. Die Kosten für den Unterzähler und dessen Einbau trägt der Grundstückseigentümer.
- Ein Unterzähler kann nur dann in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt werden, wenn er vom TAZ beziehungsweise der Veolia Wasser Deutschland GmbH als Betriebsführer abgenommen wurde. Das muss der Grundstückseigentümer schriftlich beim TAZ beantragen.
- Für den Antrag ist das Formular „Abnahme Unterzähler“ zulässig.
- Die Abnahme ist gemäß der jeweils geltenden Verwaltungskostensatzung gebührenpflichtig.
- Der Unterzähler wird einmal jährlich zusammen mit dem Hauptwasserzähler abgelesen. Die Gebühren für das nachweislich nicht eingeleitete Abwasser werden mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung abgesetzt – ohne weiteres Zutun.
- Der Unterzähler muss nach dem Eichgesetz wie jeder Hauptwasserzähler auch alle sechs Jahre gewechselt werden. Dieser Wechsel erfolgt ausschließlich durch die Veolia Wasser Deutschland GmbH im Auftrag des TAZ. Das Unternehmen informiert den TAZ-Kunden rechtzeitig über den Zählerwechsel und übernimmt auch die terminlichen Abstimmungen.
- Die Veolia Wasser Deutschland GmbH bietet den TAZ-Kunden an, den Unterzähler vorfristig zu ersetzen, da der Wechsel des Hauptwasserzählers in Kombination mit dem Unterzähler günstiger wird.
- Ist der Zähler nicht satzungskonform gewechselt worden, so hat der TAZ-Kunde keinen Anspruch darauf, die nicht eingeleiteten Abwassermengen absetzen zu können. Es besteht gleichermaßen kein Anspruch auf eine nachträgliche Zählerabnahme.