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Nahaufnahme von zwei Kläranlagenbecken. Die sogenannte Räumerbrücke erstreckt sich über die Hälfte der Becken und bietet Zugang für Wartung und Inspektion. Das Wasser in den Becken ist sichtbar.

Rückstausicherungen sind Pflicht

Grundstückseigentümer sind grundsätzlich in der Pflicht, ihr Hab und Gut zu sichern. Auch gegen den Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation. Durch starke Niederschläge, Verstopfungen oder einen Pumpwerksausfall kann es möglicherweise zu einem Rückstau bis in den Grundstücksanschluss kommen. Dieses Risiko kann der TAZ Trink- und Abwasserzweckverband Burg (Spreewald) als Eigentümer der öffentlichen Kanalisation nicht gänzlich ausschließen.

Liegen Entwässerungsanlagen wie Bodeneinläufe, Waschbecken, Waschmaschinen oder Duschen unterhalb der sogenannten Rückstauebene – das ist der höchste Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück – so müssen diese unbedingt gegen den möglichen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation gesichert werden. Das schreibt auch die Abwassersatzung des TAZ Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) in Paragraph 10 vor. Dort heißt es:

„Gegen Rückstau von Abwasser aus der öffentlichen Abwasseranlage hat sich der Anschlussnehmer nach den Vorschriften der DIN 1986 selbst zu schützen.“

Aus der DIN 1986 ergibt sich zunächst allgemein, dass Grundstücksentwässerungsanlagen „wirkungsvoll und dauerhaft“ gegen den Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu sichern sind. Nun gibt es verschiedene Lösungsansätze und technische Varianten, die zum Einsatz kommen können und von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängen. Es handelt sich um:

1. automatisch arbeitende Hebeanlagen mit Rückstauschleife

Das Abwasser wird bei einer Hebeanlage unter der Rückstauebene gesammelt und über die Rückstauebene gepumpt; von dort aus fließt es dann in die öffentliche Kanalisation. Ihr größter Vorteil: Durch eine hydraulische Trennung schützen sie absolut zuverlässig gegen Rückstau. Im Übrigen ist der Schutz selbst dann gegeben, wenn die Hebeanlage einmal ausfallen sollte oder nicht in Betrieb ist. Allerdings kann das Abwasser dann nicht weggepumpt werden.

2. Rückstauverschlüsse*

Sie unterbrechen den Durchfluss in rückstaugefährdeten Abwasserleitungen durch Klappen, Schieberplatten oder Quetschventile. Der größte Nachteil im Vergleich zur Hebeanlage: Sind sie defekt oder außer Betrieb besteht in der Regel kein Schutz gegen Rückstau. Sie sind deshalb laut DIN nur dann zulässig, wenn bei einem Versagen des Rückstauverschlusses keine erhebliche Gefahr entstehen kann. Der TAZ rät, sich zu den Einsatzvoraussetzungen für Rückstauverschlüsse mit einem Fachbetrieb abzustimmen.

Welche technische Lösung für das jeweilige Grundstück eine geeignete und ausreichende Sicherung gegen den möglichen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation darstellt, sollte der Grundstückseigentümer mit einem im Installateurverzeichnis des TAZ aufgeführten Fachbetrieb abstimmen. Auch mit dem Einbau einer entsprechenden Rückstausicherung und deren Wartung ist ein Fachbetrieb zu beauftragen.

In der Abwassersatzung des TAZ heißt es grundsätzlich, dass die Grundstücksentwässerungsanlage „stets in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand“ zu sein hat.

Weiterführende Informationen zu dem Thema gibt es über Ihren Fachbetrieb.


*Wer sich für einen Rückstauverschluss entschieden hat, sollte Folgendes wissen.

Nach der entsprechenden DIN können für fäkalienfreies Abwasser folgende Typen eingebaut werden:

Typ 2) für die Verwendung in horizontalen Leitungen mit zwei selbsttätigen Verschlüssen und einem Notverschluss, wobei der Notverschluss mit einem der beiden selbsttätigen Verschlüsse kombiniert sein darf

Typ 3) für die Verwendung in horizontalen Leitungen mit einem durch Fremdenergie (elektrisch, pneumatisch oder andere) betriebenen selbsttätigen Verschluss und einem Notverschluss, der unabhängig von dem selbsttätigen Verschluss arbeitet

Typ 5) ein in Ablaufarmaturen oder Bodeneinläufen eingebauter Rückstauverschluss mit zwei selbsttätigen Verschlüssen und einem Notverschluss, wobei der Notverschluss mit einem der beiden selbsttätigen Verschlüsse kombiniert sein darf

Für fäkalienhaltiges Abwasser darf nach der entsprechenden DIN nur Typ 3 mit der Kennzeichnung F eingebaut werden. Dieser ist geeignet für die Verwendung in horizontalen Lagen mit einem durch Fremdenergie (elektrisch, pneumatisch oder andere) betriebenen selbsttätigen Verschluss und einem Notverschluss, der unabhängig von dem selbsttätigen Verschluss arbeitet.