Alle Kunden des TAZ Burg (Spreewald) sind aufgefordert, bis zum 31.07.2020 den Zählerstand des Hauptzählers vom 01.07.2020 zu übermitteln.
Die Große Koalition hat sich im Koalitionsausschuss am 03.06.2020 im Rahmen eines Konjunkturpakets auf eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze geeinigt. Demnach soll bereits zum 01.07.2020 der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % sinken, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Die Senkung soll bis zum 31.12.2020 befristet sein. Sie ist Teil des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, dass das Kabinett am 12.06.2020 beschlossen hat.
Was bedeutet das im Hinblick auf die Trink- und Abwassergebühren 2020?
Da die Umsatzsteuer ab dem 01.07.2020 gesenkt wird, ist ab diesem Zeitpunkt auf die Trinkwassergebühr statt 7 % lediglich eine Umsatzsteuer von 5 % zu erheben. Daher sind alle Kunden des TAZ Burg (Spreewald) aufgefordert, bis zum 31.07.2020 den Zählerstand des Hauptzählers vom 01.07.2020 an den TAZ Burg (Spreewald) zu übermitteln (schriftlich oder per Online-Meldung). Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt alternativ eine Berechnung der Trinkwassergebühr für den Jahresverbrauch (welcher zum 31. Dezember des Jahres zu melden ist) je zur Hälfte mit 7 % bzw. 5 % Umsatzsteuer.
Die Höhe der Abschläge bleibt auch bei verändertem Steuersatz gleich. Die erhöhte Gebührenvorauszahlung (2 %) wird bei der Jahresverbrauchabrechnung berücksichtigt.
Die Abwassergebühren bleiben von der Umsatzsteuersenkung unberührt, da diese nicht besteuert werden.