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Gartenzähler müssen abgenommen sein

Mit einem Unterzähler (auch als Gartenzähler bezeichnet) lassen sich Abwassergebühren sparen / Was müssen Grundstückseigentümer beachten

Ein Unterzähler kann nur dann in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt werden, wenn er vom TAZ beziehungsweise der Veolia Wasser Deutschland GmbH als technischem Betriebsführer des TAZ abgenommen wurde. Das muss der Grundstückseigentümer schriftlich beim TAZ beantragen, das Formular gibt es hier.

Der Unterzähler muss laut Eichgesetz wie jeder Hauptwasserzähler auch alle sechs Jahre satzungskonform gewechselt werden. Das erfolgt ausschließlich durch die Veolia im Auftrag des TAZ. Die Veolia informiert den Kunden rechtzeitig über den notwendigen Zählerwechsel, die damit verbundenen Kosten und übernimmt auch die terminlichen Abstimmungen.

Die Veolia bietet den Kunden an, den Unterzähler vorfristig zu ersetzen, da der Wechsel des Unterzählers in Kombination mit dem Hauptwasserzähler günstiger wird.

Ist der Zähler nicht satzungskonform gewechselt worden, so hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die nicht eingeleiteten Abwassermengen absetzen zu können. Es besteht gleichermaßen kein Anspruch auf eine nachträgliche Zählerabnahme.