24h-Notfall-Nummer: 0800 7354121

Mobil entsorgt

Auf Grundstücken, die aus technischen und/oder wirtschaftlichen Erwägungen gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, muss eine vollbiologische Kleinkläranlage beziehungsweise abflusslose Sammelgrube errichtet und betrieben werden. Dafür ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Grundstückskläranlagen benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße. Abflusslose Sammelgruben sind gemäß § 38 der Brandenburgischen Bauordnung zu errichten. Der notwendige Dichtigkeitsnachweis ist dem TAZ Burg (Spreewald) vorzulegen.

Der Stellplatz für das Entsorgungsfahrzeug muss vom Grundstückseigentümer so eingerichtet sein, dass eine Entleerung der Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube mit einer Schlauchlänge von 15 Metern möglich ist. Sollte das nicht gewährleistet sein, muss der Grundstückseigentümer auf eigene Kosten eine fest verlegte Saugleitung errichten – oder aber die Kosten für zusätzliche Schlauchlängen tragen.

Weiterhin müssen Erreichbarkeit und Befahrbarkeit der Grundstücke beziehungsweise von Parzellen mit einem Entsorgungsgroßfahrzeug (zulässiges Gesamtgewicht 18 Tonnen) gewährleistet sein. Die Zuwegung muss eine Belastbarkeit von mindestens 18 Tonnen Gesamtgewicht ermöglichen; notwendig sind ebenso ein Lichtraumprofil mit einer Durchfahrtsbreite von mindestens 3,55 Metern und eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4 Metern sowie ein ausreichender Kurvenradius. Sollten die örtlichen Gegebenheiten ausnahmsweise den Einsatz eines kleineren Entsorgungsfahrzeuges erfordern, trägt der Grundstückseigentümer die dem TAZ entstehenden Mehrkosten pro Entsorgung, die in den jeweiligen Gebührensatzungen geregelt sind.

Betreiber von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Sammelgruben im Verbandsgebiet des TAZ sind verpflichtet, die mobile Entsorgung von Klärschlamm beziehungsweise Fäkalwasser über die Schuster Entsorgung GmbH (Ruhlsdorfer Straße 8, 14947 Nuthe-Urstromtal/OT Woltersdorf) vornehmen zu lassen.

Telefon: 03371 61999-0
Fax: 03371 61999-19
E-Mail: kontakt@schuster-entsorgung.de

Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, das heißt mindestens sieben Tage vor dem Entsorgungstermin, oder wird eine Notfallentsorgung durch den Grundstückseigentümer außerhalb der Entsorgungszeiten (montags bis samstags in der Zeit von 6 bis 22 Uhr, außer feiertags) in Anspruch genommen, hat der Grundstückseigentümer die hierfür dem TAZ entstehenden Mehrkosten (laut der geltenden Gebührensatzungen) zu erstatten.