Satzungen im Überblick
Der Trink- und Abwasserzweckverband (TAZ) Burg (Spreewald) erfüllt die Pflichtaufgaben der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung hoheitlich. Dazu erlässt er Satzungen, die verbindliches Ortsrecht sind. Die Verbandssatzung ist die Hauptsatzung des TAZ. Daneben regeln die technischen Satzungen die Art und Weise der Aufgabenerfüllung und die Beitrags- und Gebührensatzungen die Art und Höhe der Abgaben, die der TAZ für die jeweilige Leistung erhebt.
Verband
Trinkwasser
- Trinkwasserversorgungssatzung (gültig bis 31.12.2023)
- 1. Änderungssatzung zur Trinkwasserversorgungssatzung (gültig ab 06.07.2023 – 31.12.2023)
- Trinkwasserversorgungssatzung (gültig ab 01.01.2024)
- Kostenerstattungssatzung für Trinkwasserhausanschlüsse
- Trinkwassergebührensatzung (gültig bis 31.12.2023)
- Trinkwassergebührensatzung (gültig ab 01.01.2024)
Abwasser
- Abwassersatzung (gültig bis 13.12.2023)
- Schmutzwasserbeseitigungssatzung (gültig ab 14.12.2023)
- Anschlussbeitragssatzung und 1. Änderungssatzung (gültig bis 2021)
- Anschlussbeitragssatzung (gültig ab 2022)
- Abwassergebührensatzung (gültig ab 01.01.2023)
- Fäkaliensatzung (gültig bis 31.12.2023)
- Fäkaliengebührensatzung (gültig bis 31.12.2023)
- Klärschlammentsorgungssatzung (gültig bis 31.12.2023)
- Klärschlammgebührensatzung (gültig bis 31.12.2023)
- Fäkaliensatzung inkl. Klärschlammentsorgungssatzung (gültig ab 01.01.2024)
- Fäkaliengebührensatzung (gültig ab 01.01.2024)
- Klärschlammgebührensatzung (gültig ab 01.01.2024)